Allgemeines zum Bestellgebiet Schäden an Gebäuden
Das Bestellgebiet Schäden an Gebäuden umfasst die baufachliche Beurteilung von Baumängeln und Bauschäden an allen Bauteilen eines Gebäudes, vom Fundament bis zum Dach, sowie zum gesamten Ausbau, so z.B. Putz,Trockenbau, Fenster, Türen, Estriche, Bodenbeläge aller Art und Malerarbeiten.
In das Bestellgebiet fallen Schäden an Ein- und Mehrfamilien-Wohnhäusern, Gesellschaftsbauten und Industriebauten.
Die technische Gebäudeausrüstung, wie Heizung, Wasserinstallation, Elektroarbeiten, Blitzschutz sowie Telekommunikation fallen nicht in das Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Hierfür gibt es Spezialsachverständige.
Zusammenarbeit
Bei Materialprüfungen und Baustoffuntersuchungen arbeite ich mit der Materialforschungs- und Prüfanstalt Leipzig sowie mit dem UIS, Umweltinstitut synlab GmbH Leipzig zusammen.
Unabhängigkeit
Zu Bauträgern, Baufirmen, Baustoffherstellern und Baustofflieferanten habe ich keine wirtschaftlichen Verbindungen oder anderweitige engen Beziehungen. Auch zu Forschungseinrichtungen und Entwicklern von Baustoffen und Bauprodukten bestehen keine näheren Kontakte.